FAQ: Vorteile eines Bürgerwindparks
Was bedeutet eigentlich “Bürgerwindpark”?
  • Bei einem Bürgerwindpark der Standortgemeinde und Region können sich Bürger und Bürgerinnen schon mit kleinen Beiträgen finanziell am Projekt beteiligen.
    Sie sind somit Miteigentümer des Windparks und profitieren damit auch an den erwirtschafteten Gewinnen der Anlagen.
Was ist der Vorteil einer Bürgerinitiative gegenüber eines Investors?
  • Durch unsere offene Kommunikation und enge Zusammenarbeit mit Umweltverbänden, Behörden und Bevölkerung werben wir für Vertrauen und Akzeptanz in der Bürgerschaft.
  • Unsere Bürgerinitiative erlaubt eine breitere finanzielle Beteiligung der Bevölkerung und lokaler Unternehmen.
    Damit bleibt die Wertschöpfung in den Kommunen und steigert die lokale Kaufkraft.
  • Unsere Bürgerinitiative hat den Fokus nicht auf der Gewinnmaximierung und kann daher andere Interessen wie den Natur- und Umweltschutz mit mehr Gewicht berücksichtigen (z.B. größerer Abstand zu Wohnbebauungen, Abschalteinrichtungen für gefährdete Vogelarten)
Investoren haben doch viel mehr Erfahrung beim Bau von Windparks!
  • Investoren bedienen sich der Erfahrung von Projektierern und Herstellern von Windenergieanlagen.
    Genau dies wierden wir bei unserem zukünftigen Bürgerwindpark Heckengäu ebenfalls tun.
Was ist unser Angebot an die Bürgerschaft und Gemeinde?
  • Mit der Bürgerwind-Heckengäu können sich die Bürger vor Ort finanziell und unternehmerisch am Windpark Renningen beteiligen. Bürger können so am wirtschaftlichen Erfolg des regionalen Projektes teilhaben und unterstützen die Bürgerwind-Heckengäu mit dem Windpark als wichtigen Teil des Klimaschutzkonzepts der Stadt Renningen.
Wie wird die Beachtung der Natur- und Umweltschutzbelange gewahrt?
  • Die Profitmaxmierung ist nicht unser primäres Ziel für den Bürgerwindpark.
    Im Zweifelsfall haben Umwelt-, Natur- und Artenschutz einen höheren Stellenwert.
  • Mit den Projektierern werden in den Planungsgebieten verschiedene Standorte diskutiert und die Risiken und Folgen des Eingriffs abgewogen.
  • Sofern möglich, werden Waldflächen wieder Aufgeforstet und die Zufahrtswege nach dem Aufbau wieder zurückgebaut bzw. verkleinert.
    Sollten Aufforstungen bestimmter Flächen nicht möglich sein, werden andere Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt.
  • Die Bäume, welche gefällt werden müssen, werden als Teil des jährlichen Holzeinschlags angesetzt.
    Dies bedeutet, es werden nie mehr Festmeter Holz gefällt, als für die Forstwirtschaftliche Nutzung sowieso geplant ist.
  • Durch moderne Monitoring-Maßnahmen können Gefahren für Tiere wie Vögel und vor allem Fledermäuse deutlich reduziert werden.
  • Für die Anlagen benötigte Freiflächen (wie z.B. für den Kranaufbau) bieten aufgrund ihrer Strukturen Lebensraum für Flora und Fauna, welche sonst im Wald nicht vorkommt.
Durch die Windräder entstehen auch Vibrationen. Welche Folgen haben diese auf die Menschen und Tiere?
  • Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es keine Auswirkungen durch Vibrationen.
    Die Schallemissionen nehmen mit der Entfernung rasch ab und die Sicherheitsabstände sind ausreichend bemessen.
  • Die Erfahrungen bei anderen Windparks haben gezeigt, dass sich die Tiere recht schnell an die Anlagen gewöhnen und sich durch diese nicht gestört fühlen. Die neu strukturierten Freiflächen werden sogar häufig als Futterstellen genutzt, da dort Sträucher und Kräuter wachsen, welche sonst im Wald nicht gedeihen.
  • Zudem werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Auswirkungen auf Menschen und Tiere bewertet.
Wie werden die Rotorblätter entsorgt?
  • Aktuell müssen Rotorblätter aufgrund der verwendeten Materialien als Sondermüll behandelt und entsprechend nach den geltenden Vorschriften entsorgt werden.
  • Das Fraunhofer-Institut arbeitet an einem Pyrolyse-Verfahren zur Wiederverwertung von Rotorblättern.
    Dabei entsteht Schaumglas, welches man z.B. als Isoliermaterial nutzen kann.
  • Die Entsorgung von Rotoren auf Mülldeponien oder das Vergraben dieser (wie es leider in manch anderen Ländern Praxis ist) ist in Deutschland nicht zulässig.
  • Da die Windkraft (On-Shore und Off-Shore) weltweit stark ausgebaut werden soll, ist mit weiteren technischen Fortschritten im Bereich des Recycling zu rechnen.
Ist eine Baugenehmigung notwendig?
  • Die Zulassung von Windenergieanlagen erfolgt in Deutschland anhand strenger Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
    Ein solches Verfahren ist für Windenergieanlagen ab 50 Meter Gesamthöhe immer erforderlich.
    Dadurch wird sichergestellt, dass durch das geplante Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren hervorgerufen werden können, sowie dem Vorhaben keine anderen, öffentlich-rechtlichen Belange entgegen stehen.
    Ist dies gewährleistet, hat der/die Antragsteller*in einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Genehmigung (§6 BImSchG
    [Quelle: Fachagentur Windenergie an Land]
Wie lange benötigt eine Windenergieanlage, bis die für den Bau aufgewendete Energie kompensiert wurde?
  • Der Bau von Windenergieanlagen verbraucht für den benötigten Beton, aber vor allem für die Stahltürme und die Rotorblätter viel Energie, ist aber im Vergleich zu anderen Kraftwerken immer noch sehr gering.
    Laut Umweltbundesamt (UBA) erzeugen Windenergieanlagen in 2.5 bis 11 Monaten (je nach Standort) Betrieb die Energiemenge, welche für den Bau erforderlich war.
    [Quelle: http://dw.com]
Wie sieht der CO2 Fußabdruck für Windenergieanlagen im Vergleich zu anderen, klassischen Energieerzeugern aus?
  • Die Menge an Beton und Stahl für das Fundament und den Turm der Anlage ist im Vergleich zu anderen Kraftwerken sehr gering.
    Dennoch setzen gerade die Produktion dieser Stoffe viel CO2 frei.
    Diese so genannten Vorkettenemissionen werden bei der Gesamtbilanz einer Windenergieanlage bis zum Rückbau mit eingerechnet.
    Im Vergleich zu anderen Energieerzeugungsanlagen verursacht eine heute neu gebaute Windenergieanlage mit lediglich 9 Gramm pro kWh sehr wenig CO2-Äquivalente.
    Hinzu kommt, dass die Anlagen aus der Ferne gesteuert und betrieben werden und es somit nicht erforderlich ist, dass Mitarbeiter täglich zu den Anlagen fahren.
    [Quelle: http://dw.com]
FAQ: Umwelt & Naturschutz
FAQ: Finanzierung
Kann ich mich am Windpark finanziell beteiligen? Wie teuer sind die Anteile?
  • Ja, wir wollen es ermöglichen, dass eine Beteiligung an unserem Bürgerwindpark auch mit kleineren Geldbeträgen möglich ist.
    Die genauen Parameter sind jedoch noch nicht festgelegt, sollen aber entschieden sein, wenn die Baugenehmigung erteilt wird.
Wie hoch ist der Ertrag / Gewinn / Rendite?
  • Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn die Planungen abgeschlossen sind und das Projekt durchgerechnet wurde.
    Wir rechnen natürlich damit, dass den Investoren ein angemessener Gewinn über die Gesamtlaufzeit des Projektes ausgeschüttet werden kann.
Wird in der Gründungsphase auch Risikokapital benötigt?
  • In der Vor-Planungsphase benötigen wir Risikokapital / Risikokapitalgeber um die notwendigen Gutachten und Vorplanungen durch den Projektierer durchführen zu lassen, bis letztendlich die Baugenehmigung erteilt werden kann.
  • In welcher Höhe eine solche Risikobeteiligung ausfallen sollte – und welche Vorteile diese dem Kapitalgeber bringt, ist aber noch nicht final entschieden.
Welche anderen größeren Investoren (zusätzlich zur Gemeinde) gibt es?
  • Derzeit gibt es keine größeren Investoren und wir werden voraussichtlich auch nicht aktiv nach Großinvestoren suchen.
  • Es wird eine Beteiligungsgrenze für einzelne Investoren festgelegt werden, welche beispielsweise bei 3% des Gesamtkommanditkapitals liegen könnte.
Wie können Bürger von den Windenergieanlagen profitieren? Z.B. durch günstigere Strompreise?
  • Die Bürger in der Region können auf zwei Arten von den Windenergieanlagen profitieren:
  • Direkt: durch eine Finanzielle Beteiligung an unserem Bürgerwindpark
  • Indirekt: durch Pacht- und Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinde, welche damit Schwimmbäder, Sporthallen, soziale Einrichtungen und ähnliches finanzieren kann.
  • Einen direkten Bezug von günstigem Strom vom “eigenen” Windrad ist aktuell leider nicht möglich.
    Allerdings gibt es Bestrebungen in der Politik, dies in Zukunft zu ermöglichen.
Über welchen Zeitraum werden die Anlagen abgeschrieben?
  • Die Abschreibungszeit wurde noch nicht festgelegt und kommt auf die erwartete Nutzungsdauer an.
  • Gegebenenfalls wird die Nutzungsdauer aufgrund der Vorgaben durch die Finanzverwaltung in der Handels- und in der Steuerbilanz unterschiedlich angesetzt.
Wie viele Windräder werden geplant?
  • Die genaue Anzahl der Windräder ist noch nicht festgelegt.
    Wir wollen mit unserem Bürgerwindpark aber einen signifikanten Beitrag zum Renninger Klimaschutzprojekt leisten.
Wie hoch sollen die geplanten Windräder sein?
  • Die Höhe der Anlagen hängt von vielen Faktoren ab und kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genau festgelegt werden.
Gibt es eine visuelle Darstellung wo die Windräder stehen werden?
  • Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine Darstellung.
    Diese kann erst erstellt werden, wenn die technische Planung weiter fortgeschritten ist, da sehr viele Faktoren die endgültige Lage bestimmen.
Wie lange wird solch ein Windpark genutzt?
  • Für Windenergieanlagen rechnet man heute mit Betriebszeiten von 25 – 30 Jahren.
Muss mit Abschaltungen wegen Netzüberlastungen gerechnet werden bzw. kann eine Begrenzung der Stromeinspeisung erforderlich sein?
  • Abschaltungen von Windenergieanlagen aufgrund von Netzüberlastungen sind aus dem Norden Deutschlands bekannt.
    Diese sind dem Umstand geschuldet, dass der Strom vor allem im Süden Deutschlands für die Industrie benötigt wird, die Trassen für den Transport aber nicht ausreichend Dimensioniert sind.
  • Aus diesem Grund ist bei den geplanten Anlagen nicht mit einer Abschaltung wegen Netzüberlastung zu rechnen – im Gegenteil: Durch den Ausbau der Windkraft im Süden werden Überlastungssituationen im Norden reduziert.
  • Zudem könnten wir die lokale Industrie direkt mit eigenen Stromleitungen versorgen. Dies reduziert zusätzlich die Möglichkeit lokaler Netzüberlastungen.
Welchen Abstand müssen die Windräder zueinander haben?
  • Die Abstände der Anlagen zueinander werden erst im Rahmen der Projektierung festgelegt.
    Aus technischen Gründen müssen jedoch bestimmte Abstände eingehalten werden.
FAQ: Technik
FAQ: Allgemeine Fragen
Warum werden die Windräder nicht dort gebaut, wo es viel Wind gibt?
  • Viel Wind gibt es typischer Weise im Norden von Deutschland und dort stehen schon sehr viele Windenergieanlagen.
  • Ferner ist es ein sehr großes Problem, den Strom aus dem Norden in den Süden zu transportieren.
    Hier mangelt es am dafür nötigen Netzausbau.
    Es ist daher wichtig, den Strom auch dort zu generieren, wo er benötigt wird.
  • Im Rahmen der Energiewende ist Baden-Württemberg dazu verpflichtet, zwei Prozent seiner Landesfläche für den Ausbau der Windenergie auszuweisen.
  • Die Stadt Renningen hat sich in ihrem Klimaschutzkonzept ebenfalls dazu verpflichtet, Windenergie in ihrem Stadtgebiet auszubauen.
    Diese Selbstverpflichtung wollen wir mit dem Bürgerwindpark unterstützen und mitgestalten.
Welchen Schattenwurf erzeugen die Windräder? Trifft dieser auf Wohnbebauungen?
  • Der Schattenwurf, welcher von Windenergieanlagen ausgeht ist maßgeblich vom Sonnenstand abhängig und wandert mit dem Verlauf der Sonne.
  • Die Schattenlänge zur Mittagszeit im Winter beträgt bei der aktuell geplanten Größe der Windräder ca. 750 Meter.
  • Wohnbebauungen sind aber aufgrund der von uns geplanten Distanzen nicht vom Schattenwurf der Anlagen betroffen.
Mit welcher Geräuschbelastung bzw. mit welchem Schallpegel (hörbar / nicht hörbar) ist zu rechnen?
  • Die Geräuschentwicklung von Windenergieanlagen wird hauptsächlich durch die Rotorblätter und ggf. durch vorhandene Kühlung für die Technik verursacht.
  • Die genaue Schallbelastung und Reichweite hängt dabei vom konkret verwendeten Anlagentyp ab und kann daher aktuell noch nicht genannt werden.
  • Im Rahmen des Planungsprozesses und Genehmigungsverfahrens müssen Gutachten über die Schallemissionen erstellt werden und es muss sichergestellt sein, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden.
Wie ist das mit dem Eiswurf? Werden im Winter Waldwege gesperrt?
  • Der häufigste Schutz vor Eiswurf ist das zeitweise sperren von Waldwegen, welche unter den Windenergieanlagen vorbeiführen.
    Zusätzlich deuten Warntafeln auf die Gefahr von Eisabwurf hin.
  • Moderne Anlagen können heute aber auch mit Heiztechnik für die Rotoblätter ausgestattet werden um einer Vereisung dieser vorzubeugen und die Gefahr des Eiswurfes somit deutlich zu reduzieren.
    Ob diese Technik aber letztendlich auch bei den Anlagen des Bürgerwindparks zum Einsatz kommt, ist zum aktuellen Stand noch nicht geklärt.
Kann eine Windkraftanlage / ein Windpark in unserer Schwachwind-Region überhaupt wirtschaftlich betrieben werden?
  • Ab einer gewissen Höhe ist die Windausbeute in Baden-Württemberg oder Bayern ausreichend, um Windenergieanlagen auch an diesen Standorten wirtschaftlich betreiben zu können.
    Dies zeigen bereits bestehende Windparks und deren Ertragsergebnisse.
  • Im Rahmen des Auswahlverfahrens für den Projektierer haben wir erste, grobe Ertrags- und Kostenplanungen erhalten, welche zeigen, dass ein Betrieb wirtschaftlich sinnvoll ist und ein angemessener Gewinn erwirtschaftet werden kann.
    Genauere Daten werden wir mit dem geplanten Windgutachten erhalten.